Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§ 1 Allgemeines und Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ interessieren. Sie beschreiben das Verhältnis zwischen Ihnen (nachfolgend als Mieter bezeichnet) und Dr. Andreas Stephan Matheja (nachfolgend als Vermieter bezeichnet) als Eigentümer der Immobilie MATHEJA FJORDHOUSE, Sandangervagen 93, 4130 Hjelmeland, Norwegen (nachfolgend Immobilie genannt).

Wir sind bemüht unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen transparent darzustellen. Nehmen Sie sich gerne einen Augenblick Zeit zum Lesen.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden ausschließlich auf alle von uns erbrachten Leistungen, Lieferungen und Angebote Anwendung.

Mit dem Besuch auf unserer Website www.matheja-fjordhouse.de und der Nutzung dieser Website und dazugehöriger Dienste erkennt der Besucher dieser Website als zukünftiger Mieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Ihnen noch einmal zusammen mit dem zu unterschreibenden Mietvertrag zugestellt werden. Sie können Sie ausdrucken und zu Ihren Unterlagen nehmen.

Der Mietvertrag umfass die Immobilie, das vorhandene Inventar und die vorhandenen Gartenmöbel (Gartentisch, Gartenstühle, Sonnenliegen, Grill, Wok etc.). Nicht zum Inventar zählen die unter Verschluss befindlichen Gegenstände des Vermieters in den Schränken auf dem Hems der Immobilie.

Der Mietvertrag umfasst auch den im Bootshaus vorhandenen Abstellraum der Immobilie und die dort gelagerten Stand-Up Paddels.

Außerdem stellt der Vermieter unentgeltlich und ohne dies dem Mieter zu schulden, Angelgeräte (Spinrute, Pilkrute, Kescher, Gaff, Filetiermesser etc.) und Köder (Pilker, Blinker, Meeresvorfächer, Grundbleie etc.) zur Verfügung. Diese Ausstattung ist speziell gekennzeichnet. Die Benutzung nicht gekennzeichneter Ausrüstung (Ausrüstung des Vermieters) ist nicht gestattet. Nutzt der Mieter die unentgeltlich zur Verfügung gestellte Ausrüstung, so wird er im Schadens- oder Verlustfall vor seiner Abreise für Ersatz sorgen oder in Absprache mit dem Vermieter eine schriftliche Übereinkunft per email erzielen, wonach der Vermieter berechtigt ist einen Betrag von der Kaution einzubehalten.

 
§ 2 Registrierung
  1. Die Nutzung des Webportals des Vermieters erfordert für den Mieter eine Registrierung. Hierbei werden persönliche Daten übermittelt. Der Mieter hat hierbei wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Die Daten sind durch den Mieter – auch nach Abschluss der Registrierung auf der Website -aktuell zu halten. Der Vermieter ist berechtigt, Mieter bei unwahren oder unvollständigen Angaben von der Nutzung der Website vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen. Der Mieter ist in einem derartigen Fall außerdem berechtigt von einer Buchung und einem Mietvertrag fristlos, ohne Angabe weiterer Gründe und ohne Leistung eines Schadensersatzes zurückzutreten. Dies kommt dann einer Stornierung der Buchung bzw. einer Kündigung des Mietvertrages gleich und wird in der Schadensabwicklung wie eine Stornierung durch den Mieter behandelt. 
  2. Mit der Registrierung treten Mieter auf der Website des Vermieters in einen Buchungsprozess ein und schließen letztendlich einen Mietvertrag mit dem Vermieter über die Vermietung der Immobilie ab. Der Vermieter ist verpflichtet, die Daten des Mieters vertraulich zu behandeln und Missbrauch durch Dritte dem Mieter unverzüglich zu melden.
  3. Für den Vermieter ist eine Übermittlung persönlicher Kontaktdaten des Mieters zur Kontaktaufnahme mit dem Vermieter, den Prozess der Buchungs-ANFRAGE und die spätere Kommunikation notwendig.
 
§ 3 Bedingungen für die Nutzung der Immobilie und des Inventars
  1. Der Mindestmietzeitraum beträgt 7 Nächte.
  2. Wechseltag ist Dienstag.
  3. Die Anreise kann ab 13.00 Uhr erfolgen. Die Abreise muss bis 11.00 Uhr erfolgen.
  4. Haustiere sind nicht gestattet.
  5. Das Mindestalter des Mieters beträgt 21 Jahre. Der Mieter hat sein Alter innerhalb des Buchungsprozesses nachzuweisen.
  6. Die Immobilie kann mit maximal 6 Personen belegt werden. Auf Anfrage können 2 weitere Personen (z.B. Kinder) hinzugefügt werden. Diese Anfrage ist dem Vermieter in der Buchungs-ANFRAGE mitzuteilen. Belegt der Mieter die Immobilie mit mehr als 6 Personen (bzw. 8 Personen, wenn dies vereinbart wurde), ohne den Vermieter hiervon in Kenntnis zu setzen, so hat er an dem Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,- Euro zu zahlen.
  7. Für die Dokumentation und Berechnung der Verbrauchskosten sendet der Mieter zu Beginn und am Ende des Mietzeitraumes ein Foto des Zählerstandes an den Vermieter. Dies erfolgt als Anhang oder als eingebettetes Foto einer email an info@matheja-fjordhouse.de.
 
§ 4 Preise und Entgeltregelungen
  1. Mieter sind mittels der Website des Vermieters in der Lage die Immobilie anzumieten. Der Mieter hat für die Vermietung und zusätzliche Kosten ein Entgelt an den Vermieter zu entrichten.
  2. Es gelten die jeweils aktuellen Preise des Vermieters. Diese sind der Website des Vermieters zu entnehmen. Sie werden innerhalb des Buchungsprozesses dem zukünftigen Mieter vor Stellung seiner Buchungs-ANFRAGE dargestellt.
  3. Der Vermieter behält sich vor, die Preise zu aktualisieren bzw. der aktuellen Preisentwicklung von Verbrauchskosten (z.B. Stromkosten) anzupassen.
  4. Dem Mieter entstehen durch die Nutzung der Website keine Kosten.
  5. Als Verbrauchskosten wird der verbrauchte Strom mit 0,35 Euro/kWh berechnet. Den durch die Solarkollektoren erzeugten Strom stellt der Vermieter dem Mieter unentgeltlich zu Verfügung.
  6. Der Wasserverbrauch geht nicht in die Berechnung der Verbrauchskosten ein.
  7. Brennholz für den Kaminofen ist in dem nebengelagerten Schuppen vorhanden und wird, sofern vorhanden, kostenfrei zur Verfügung gestellt. Es besteht jedoch keine Verpflichtung des Vermieters Holz zur Verfügung zu stellen bzw. neues Holz zu beschaffen, wenn dieser Vorrat aufgebraucht wurde. Will der Mieter in einem derartigen Fall den Kaminofen trotzdem betreiben, so steht es ihm frei, auf eigene Kosten Kaminholz zu erwerben. Dies ist am Eingang des Hüttendorfes in dem dafür vorgesehenen Schuppen gegen ein entsprechendes Entgelt möglich. 
  8. Gestattet der Vermieter zwei weiteren Personen den Aufenthalt in der Immobilie, so erhöht sich der Mietpreis um 25,- Euro pro Person und Nacht.
  9. Die Rechnungslegung erfolgt nach Beendigung des Mietzeitraumes. Hierbei werden von der eingezahlten Kaution die o.g. Verbrauchskosten in Abzug gebracht.
  10. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter Sonderkonditionen für längere Mietzeiträume zu gewähren. Dies erfolgt auf Anfrage und wird gesondert im Mietvertrag vereinbart. Hierfür hat der Mieter in seiner Buchungs-ANFRAGE unter Notizen eine entsprechende Anfrage an den Vermieter zu formulieren.
 
§ 5 Eintritt einer verbindlichen Buchung, Mindestmietzeitraum und Abschluss des Mietvertrages
  1. Eine über den Buchungsprozess der Website gestellte Buchungs-ANFRAGE wird zu einer verbindlichen Buchung, wenn die Anzahlung als SEPA-Sofortüberweisung nach 72 h auf dem Konto des Vermieters

    Dr. Andreas Stephan Matheja
    IBAN NO7532074058654
    BIC SPRONO22

    eingegangen ist und

    der Mieter sein Mindestalter von 21 Jahren nachgewiesen hat.
    Für diesen Nachweis ist es ausreichend, wenn der Mieter innerhalb von 72 h nach gestellter Buchungs-ANFRAGE einen Scan oder ein Foto des Personalausweises als Anhang an eine email an info@matheja-fjordhouse.de übersendet. Hierbei müssen alle Informationen der Vorder- und Rückseite lesbar sein.

  2. Als Anzahlung sind 50% der Basiskosten und 50% der Kaution zu entrichten.
  3. Die Basiskosten richten sich nach dem ausgewählten Zeitraum. Die tagesgenauen Basiskosten sind im Buchungssystem der Website hinterlegt.
  4. Die Kaution beträgt 80,- EUR/Nacht.
  5. Nach Eingang der Anzahlung und Nachweis des Mindestalters ist die Buchung verbindlich.
  6. Geht die Anzahlung nicht 72 h nach der Buchungs-ANFRAGE auf dem Konto des Vermieters ein, so kann der Vermieter die Buchungs-ANFRAGE stornieren. Erbringt der Mieter nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraumes den Nachweis des Mindestalters, so kann der Vermieter die Buchungs-ANFRAGE ebenfalls stornieren. Der Vermieter kann für diesen Fall eine Bearbeitungspauschale von 50,- Euro einbehalten.
    Die Rücküberweisung des Differenzbetrages (Anzahlung abzgl. der Bearbeitungspauschale von 50,-Euro) hat durch den Vermieter innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Auch wenn der Vermieter dem Mieter schriftlich eine Fristverlängerung für die Übersendung des Nachweises zum Mindestalter einräumt, bleibt das Recht des Vermieters die Buchungs-ANFRAGE zu stornieren hiervon unberührt.
  7. Ist der Anzahlung erfolgt und der Nachweis zum Mindestalter erbracht, erhält der Mieter einen Mietvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen per email übersandt. Der Mietvertrag tritt in Kraft, wenn er beim Vermieter unterschrieben wieder eingegangen ist. Dies muss mindestens 72 h nach verbindlicher Buchung der Fall sein. Für die Übersendung ist es dem Mieter gestattet, den Mietvertrag auszudrucken, zu unterschreiben, zu scannen und als Anhang einer email an info@matheja-fjordhouse.de zurückzusenden. Der unterschriebene Mietvertrag kann auch als Fax an die Nummer +49-5139-402799-8 gesendet werden.
  8. Geht der Mietvertrag nicht 72 h nach verbindlicher Buchung beim Vermieter ein, so hat der Vermieter jederzeit das Recht die Buchung zu stornieren und eine Bearbeitungspauschale von 100,- Euro einzubehalten. Die Rücküberweisung des Differenzbetrages (Anzahlung abzgl. der Bearbeitungspauschale von 100,- Euro) hat durch den Vermieter innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung zu erfolgen. Auch wenn der Vermieter dem Mieter schriftlich eine Fristverlängerung für die Übersendung des unterschriebenen Mietvertrages einräumt, bleibt das Recht des Vermieters, jederzeit von der Buchung zurückzutreten, hiervon unberührt.
  9. Der Mietvertrag tritt in Kraft, wenn er dem Vermieter unterschrieben vorliegt.
 
§ 6 Kündigung des Mietvertrages und Stornierungsbedingungen
  1. Der Vermieter hat das Recht vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn die Restzahlung nicht 35 Tage vor dem ersten Tag des Mietzeitraumes auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist.
    Ist der Zeitraum nach Inkrafttreten des Mietvertrages bis zum ersten Tag des Mietzeitraumes kürzer als 35 Tage, so muss die Restzahlung innerhalb von 72 h nach Inkrafttreten dies Mietvertrages auf dem Konto des Vermieters eingehen.
    Sind die o.g. Zahlungen nicht eingegangen, kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten und eine Bearbeitungspauschale von 250,- Euro zurückbehalten.
    Den Rücktritt hat der Vermieter dem Mieter schriftlich mitzuteilen. Eine Mitteilung per email ist zulässig. Auch wenn der Vermieter dem Mieter schriftlich eine Fristverlängerung für den Eingang der Restzahlung einräumt, bleibt das Recht des Vermieters jederzeit vom Mietvertrag zurückzutreten hiervon unberührt. Die Rücküberweisung des Differenzbetrages (Anzahlung abzgl. der Bearbeitungspauschale von 250,-Euro) hat durch den Vermieter innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt vom Mietvertrag zu erfolgen.
  2. Weiterhin besteht ein Rücktrittsrecht vom Mietvertrag für den Vermieter für den Fall, dass das Mietobjekt aus außergewöhnlichen Gründen nicht nutzbar ist (z.B. Unwetterschäden, Einbruch, Brandschäden etc.). In diesem Fall werden die geleisteten Zahlungen des Mieters zurückerstattet. Eine Bearbeitungspauschale wird nicht erhoben.
  3. Für die unter Ziffer 1 und Ziffer 2 genannten Fälle sind über die Erstattung der geleisteten Zahlungen hinausgehende Ansprüche des Mieters (z.B. Schadensersatzansprüche) ausgeschlossen.
  4. Die Kündigung des Mietvertrages (Stornierung) durch den Mieter muss schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg erfolgen. Als Zeitpunkt der Kündigung (Stornierung) gilt der Eingang beim Vermieter.
  5. Im Falle einer Kündigung des Mietvertrages (Stornierung) durch den Mieter wird dem Mieter eine Bearbeitungspauschale von 250,- Euro berechnet.
    Zusätzlich muss der Mieter für den Schaden aufkommen, der dem Vermieter durch die Kündigung (Stornierung) entsteht. Der Vermieter wird versuchen den Mietzeitraum wieder neu zu vermieten. Bei erfolgreicher Neuvermietung des Komplettzeitraumes zu den gleichen Konditionen des gekündigten Vertrages entstehen dem Mieter außer der genannten Bearbeitungspauschale keine weiteren Kosten. Gelingt es nicht die Immobilie für den Mietzeitraum ganz oder teilweise weiterzuvermieten, ist durch den Mieter ein Schadensersatz wie folgt zu entrichten:
    30 % des Basispreises (dies ist der zu zahlende Betrag abzgl. der Zusatzoptionen wie Kaution, Kosten für einen Bootsverleih und zusätzliche Personen), wenn der Mieter den Mietvertrag in dem Zeitraum nach Abschluss des Mietvertrages bis 10 Wochen vor Beginn des Mietzeitraumes kündigt (storniert). 60% des Basispreises (dies ist der zu zahlende Betrag abzgl. der Zusatzoptionen wie Kaution, Kosten für einen Bootsverleih und zusätzliche Personen), wenn der Mieter den Mietvertrag in dem Zeitraum 10 Wochen bis 4 Wochen vor Beginn des Mietzeitraumes kündigt (storniert).
    100% des Basispreises (dies ist der zu zahlende Betrag abzgl. der Zusatzoptionen wie Kaution und Kosten für einen Bootsverleih) abzgl. ersparter Eigenaufwendungen des Vermieters (pauschal 5% des Basisbetrages), wenn der Mieter den Mietvertrag im Zeitraum von 28 Tagen vor Beginn des Mietzeitraumes und dem ersten Tag des Mietzeitraumes kündigt (storniert). 
  6. Der Mieter kann mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters einen Nachmieter stellen, der die Rechte und Pflichten des Mietvertrages übernimmt. Diese Übernahme hat schriftlich zu erfolgen und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
  7. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
 
§ 7 Zahlungsweise und Zahlungsverfahren
  1. Die Zahlungen sind mit Hilfe des SEPA-Verfahrens als Sofortüberweisung durchzuführen.
  2. Ist dieses für den Vermieter kostenfreie Zahlungsverfahren nicht möglich, so können in Absprache mit dem Vermieter andere Zahlungsverfahren vereinbart werden. Die dann u.U. für den Vermieter anfallenden Kosten kann der Vermieter dem Mieter in Rechnung stellen.
 
§ 8 Ausgleich von Schäden
  1. Der Mieter haftet für Schäden, die durch Ihn oder andere Personen, die durch ihn innerhalb des Mietzeitraumes in der Immobilie untergebracht wurden bzw. sich dort aufgehalten haben, entstanden sind.
  2. Der Mieter haftet auch für alle Schäden am Inventar, an Gartenmöbeln, an Angelgeräten und Köder, dem Boot und für Schäden am Gemeinschaftseigentum des Hüttenfeldes, die durch Ihn selbst bzw. die durch die von ihm in der Immobilie untergebrachten Personen bzw. andere sich in der Immobilie befindliche Personen bzw. für die o.g. Schäden durch andere Personen, die sich auf seine Einladung hin im Bereich des Hüttenfeldes aufgehalten haben und in einer Verbindung zum Aufenthalt des Mieters in der Immobilie bzw. im Hüttenfeld stehen.
  3. Der Mieter haftet außerdem für alle Personenschäden, die während des Mietzeitraumes durch sein Verhalten oder das Verhalten der durch ihn in der Immobilie untergebrachten Personen im Bereich der Immobilie bzw. im Bereich des Hüttenfeldes entstehen.
  4. Im Schadensfall hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über den eingetretenen Schaden zu informieren und die erforderliche Dokumentation bereitzustellen.
  5. Der Vermieter gleicht daraufhin den dokumentierten Sachschaden mit seiner eigenen Hausdokumentation ab und entscheidet, ob er einen finanziellen Ausgleich (Schadensersatz in Form eines finanziellen Ausgleichs) des Mieters akzeptiert. Ist dies der Fall, so teilt er dies dem Mieter unverzüglich schriftlich mit. Eine email ist in diesem Fall ausreichend. Außerdem teilt er dem Mieter die Höhe des von ihm geforderten Schadensersatzes mit. Akzeptiert der Mieter das Angebot des Vermieters für einen finanziellen Ausgleich, so er dem Vermieter dies unverzüglich per email mit. Alternativ kann der Mieter den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden.
  6. Dem Vermieter steht es frei den Schaden reparieren zu lassen oder den finanziellen Ausgleich des Mieters bzw. den Ausgleich der Haftpflichtversicherung des Mieters zu vereinnahmen, ohne eine Reparatur zu veranlassen.
  7. Dem Mieter ist es untersagt Schäden selbst zu reparieren.
  8. Die Entschädigung für beschädigte Haushaltsgegenstände bzw. Angelgeräte wird nach den folgenden Grundsätzen berechnet:
    – Gegenstände die jünger als zwei Jahre sind und vor dem Auftreten des Schadens unbeschädigt waren, werden durch den Anschaffungspreis eines entsprechenden neuen Gegenstandes ersetzt.
    – Für Gegenstände die älter als zwei Jahre sind, wird die Entschädigung auf Grundlage des Wiederbeschaffungspreises für gleichwertige neue Gegenstände berechnet, abzgl. 10% pro angefangenes Jahr, beginnend mit dem Kaufdatum. Die Entschädigung für diese Gegenstände beträgt mindestens 20% des Neuwertes. 
  9. Im Falle einer Beschädigung des Inventars hat der Mieter den Schaden anzuerkennen. Dies kann per email erfolgen.
  10. Dem Vermieter steht es frei bis zur vollständigen Regulierung von Schäden die Kaution einzubehalten.
  11. Werden dem Vermieter Schäden o.g. Art nach Ablauf des Mietverhältnisses durch z.B. Nachmieter mitgeteilt und dokumentiert, so kann der Vermieter die Kaution des Mieters bis zur Anerkennung und Regulierung dieser Schäden einbehalten.
 
§ 9 Obliegenheiten des Mieters und Vermieters
  1. Der Mieter, Besucher und die von ihm in der Immobilie untergebrachten Personen sind verpflichtet, die Immobilie und alle zur Verfügung gestellten Gegenstände sorgfältig zu behandeln.
  2. Reklamationen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen und durch Fotos nachvollziehbar zu dokumentieren.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet den reklamierten Mangel innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu beheben bzw. die Behebung durch eine Fachfirma zu veranlassen.
  4. Kann der Vermieter einen rechtmäßig reklamierten Mangel nicht innerhalb von 48 h beheben bzw. beheben lassen, so ist der Mieter berechtigt einen Preisnachlass zu fordern.
  5. Der Mieter ist verpflichtet Reklamationen bzgl. des Reinigungszustandes der Immobilie sofort bei Ankunft und vor Einzug in die Immobilie zu dokumentieren und dem Vermieter diese Dokumentation per email zu übermitteln. Der Vermieter wird dann schnellstmöglich die Immobilie besichtigen bzw. besichtigen lassen und eine Reinigung veranlassen. Ist diese Reinigung nicht möglich, so wird dem Mieter ein Preisnachlass von 10% der Basiskosten, jedoch mindestens ein Preisnachlass von 250,- Euro, gewährt. 
  6. Der Vermieter ist berechtigt diesen Preisnachlass von der Kaution des Vormieters einzubehalten.
  7. Bei Abreise ist das Haus in einem aufgeräumten und gereinigten Zustand zu verlassen.
     
  8. Der Vermieter ist verpflichtet, die Immobilie und ihr Inventar in einem technisch einwandfreien Zustand zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht für die zur Verfügung gestellten Stand-Up-Paddles und die unentgeltlich zur Verfügung gestellte Angelausrüstung.
  9. Reklamationen wegen Lärmbelästigung durch Schiffssirenen, Bau- oder Abbauarbeiten, durch Straßenverkehr, Militärübungen o.ä. sind nicht zulässig.
  10. Die Nutzung der Stand-Up-Paddles und der Angelgeräte erfolgt auf eigenes Risiko. Der Mieter und andere Personen haften für alle hierdurch entstehenden Sach- und Personenschäden.